Zuschüsse für Energie sollen neue Armut verhindern.
Menschen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ab Februar bei den Beratungsstellen der Caritas in der Region Fils-Neckar-Alb Zuschüsse für Energiekosten (Energiebeihilfen) beantragen. Antragsberechtigt sind Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte. Auch Beziehende von Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG können diese Energiehilfen beantragen, wenn dadurch ein Bezug von umfassenden staatlichen Leistungen vermieden werden kann.
In den Caritaszentren in Esslingen, Göppingen, Reutlingen und in den Psychologischen Beratungsstellen in Nürtingen und Geislingen stehen die Mitarbeitenden bereit, um bei der Antragsstellung zu unterstützen. Diese ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen über die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung und den Einkommen des Haushalts. Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einmalig einen Antrag stellen. Die Berechtigung für eine Energiebeihilfe wird in einem einfachen Verfahren überprüft.
Zur Terminvereinbarung zwecks Antragsstellung nehmen Sie bitte mit der entsprechenden Beratungsstelle vor Ort telefonischen Kontakt auf.
Anträge auf Energiebeihilfen (Siehe Dokument unten bei Downloads) können ab Mitte Februar gestellt werden.