Was bleibt von mir, wenn ich einmal gehe?
Testament und Vererben
Liegt Ihnen die Arbeit der Caritas für Menschen in Not besonders am Herzen? Vielleicht sind es aber auch zum Beispiel benachteiligte Kinder und deren Familien, die Sie über Ihre Lebenszeit hinaus unterstützen möchten. Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten es gibt, Ihr Anliegen in Ihrem Testament festzulegen.
Nur mit einem zu Lebzeiten verfassten Testament ist man sicher, dass alles nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt ist. Erbrechtliche Fragen spielen bei diesen Entscheidungen ebenso eine Rolle wie die Wahl der Zweckbindung. In Ihrem Testament legen Sie fest, wer der oder die Erben sind und verbinden es mit einem Vermächtnis. Das ist eine Auflage an den oder die Erben, die von Ihnen bestimmte Summe für einen bestimmten Zweck zu verwenden - ganz in Ihrem Sinne!
Auf unserer Internetseite www.caritas-testament.de finden Sie viele hilfreiche Tipps und Dokumente!
Ihre Zustiftung lässt Stiftungen wachsen
Mit einer Zustiftung schließen Sie sich einer Idee an, für die Sie sich begeistern. Sie können Ihre Mittel einer unserer bestehenden Stiftungen zukommen lassen und werden damit Teil einer großen Gemeinschaft.
Eine Zustiftung bietet Ihnen die gleichen Steuervorteile wie eine Stiftungsfond oder eine eigene Stiftung. Mit Ihrem Kapital sorgen Sie dafür, dass die Stiftung wächst und dauerhaft Sinnvolles tun kann.
Sie stiften Zukunft für viele Menschen
Sie können mit einer Zustiftung die Arbeit mit behinderten Menschen fördern oder Menschen ohne Arbeit neue Perspektiven eröffnen.
Sie schenken mit Ihrer Zustiftung Menschen Zukunft: Ihre Zuwendung hilft Kindern und alten Menschen, Sie sorgen für obdachlose Menschen und viele andere, die Ihre Solidarität und Ihre Hilfe brauchen. Welchen Bereich der Arbeit der Caritas Sie fördern wollen, entscheiden Sie selbst. Verschiedene Möglichkeiten finden Sie auf der Caritas-Webseite.